06 Mai Sportlicher Rahmen zur Medenrunde 2020
Der erweiterte Sportausschuss verabschiedet sportliche Rahmenbedingungen
Der erweiterte Sportausschuss hat die ersten wichtigen sportlichen Rahmenbedingungen zu einer möglichen Sommer-Medenrunde 2020 verabschiedet und hierzu vorübergehende Anpassungen und Ergänzungen an der Wettspielordnung (und Spiellizenzordnung) vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
✔ kein Abstieg, mit Aufstieg
✔ Mannschaftsrückzug vom 18. bis 24.05.2020
✔ namentliche Meldung bis 31.05.2020
Folgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Beschlüssen. Die genauen Anpassungen und Ergänzungen folgen am 08.05.2020.
Der HTV und der erweiterte Sportausschuss beobachten die weitere Entwicklung und behalten sich das Recht vor in einer geplanten Sitzung am 02.06.2020 über weitere Rahmenbedingungen zu entscheiden.
Was wurde zur Auf- und Abstiegsregelung entschieden?
Der Ausschuss hat beschlossen, die Abstiegsregelung in diesem Jahr vollständig auszusetzen. Das bedeutet es wird sowohl sportlich als auch regeltechnisch keine Absteiger geben.
Die Aufstiegsregelung wird weiterhin angewendet. Wie gewohnt werden die Aufsteiger am Ende des Jahres durch die Abschlusstabellen abgebildet. Was passiert mit den potenziellen Aufsteigern in die RLSW / SWL? Ob die Hessenmeister aufsteigen, ist noch zu klären. Der DTB als Veranstalter der Regionalligen wird hierzu zeitnah eine Entscheidung treffen.
Welche Regelungen wurden zum Mannschaftsrückzug verabschiedet?
Ein Mannschaftsrückzug in diesem Wettspieljahr wird nicht sanktioniert, d. h. es wird kein Ordnungsgeld erhoben und der Abstieg tritt nicht in Kraft.
Der Ausschuss hat sich entschieden die zuletzt avisierte Frist zum 15.05.2020 zu ändern. Ein Mannschaftsrückzug wird ab sofort in der Woche vom 18. bis 24.05.2020 möglich sein. Ein Rückzug nach dieser Woche ist rein formal nicht vorgesehen. Kann oder möchte eine Mannschaft nach diesem Zeitraum dennoch nicht mehr teilnehmen, wird dies durch den angepassten § 54 Ziff. 2f. HTV-WO geregelt. Jeder bis hierhin gemeldete Rückzug ist bereits im HTO vermerkt und wird ebenfalls nicht sanktioniert.
Warum wurde dieser Zeitraum für einen Mannschaftsrückzug gewählt und wie ist ein Mannschaftsrückzug zu melden?
Es gibt zwei wesentliche Gründe, warum man sich dazu entschieden hat, einen Mannschaftsrückzug nur in diesem Zeitraum zuzulassen. Zum einen geht es um die Planungssicherheit für die neue Spielplanerstellung. Zum anderen möchte man voreilige Mannschaftsrückzüge durch die bestehende Unsicherheit verhindern, falls sich Spielerinnen und Spieler nach eventuellen Lockerungen durch die Landesregierung in den kommenden zwei Wochen noch umentscheiden.
Ein Mannschaftsrückzug ist dem zuständigen Spielleiter sowie dem hauptamtlichen Mitarbeiter Jan Duut per E-Mail zu melden. Wichtig ist, mitzuteilen, welche Mannschaft aus welcher Gruppe zurückgezogen werden soll.
Kann die namentliche Meldung noch einmal bearbeitet werden? Und dürfen Spieler/-innen eventuell noch wechseln?
Die Bearbeitung der namentlichen Meldung auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene ist ab sofort und bis zum 31.05.2020 möglich. Die Bearbeitung hat wie gewohnt im HTO zu erfolgen. Nach- oder Ummeldungen nach dem 31.05.2020 sind nicht mehr zulässig. Seit dem 16.03. angefallene Nach- bzw. Ummeldegebühren werden nicht fällig.
Die Spiellizenzverwaltung wird ebenfalls bis zum 31.05.2020 verlängert. Ab sofort können wieder Lizenzneu- bzw. Wechselanträge sowie Stammdatenänderungsanträge im HTO gestellt werden. Lizenzwechsel sind ausschließlich zwischen Mitgliedsvereinen des HTV möglich.
Können Wettkämpfe flexibel verlegt werden?
Durch die Anpassungen an § 37 HTV-WO können Wettkämpfe flexibel auf einen Wunschtermin auch außerhalb des 14-Tage-Rahmens und auch nach dem letzten Spieltag verlegt werden. Voraussetzung bleibt das Einverständnis des Gegners sowie des zuständigen Spielleiters.
Darüber hinaus können Wettkämpfe bis spätestens sieben Tage vor Wettkampfbeginn im beiderseitigen Einvernehmen abgesagt werden.
Unsere Mannschaft ist nicht vollständig. Was können wir tun?
Der Ausschuss hat mehrere Möglichkeiten beschlossen, damit Mannschaften flexibel auf kurzfristige Absagen von Mannschaftskolleginnen und -kollegen reagieren können.
Der § 45 Ziff. 1 wird ersatzlos gestrichen. Ein Spieler kann an einem Tag nun auch an mehreren Mannschaftswettbewerben teilnehmen. Damit haben Mannschaften die Möglichkeit, kurzfristig Ersatz für ausfallende Spieler zu finden. Voraussetzung ist, dass der Spieler für die Mannschaft gemeldet und spielberechtigt ist.
Kann eine Mannschaft zu einem Wettkampf nicht antreten, wird dieser zwar zu Null gewertet, jedoch nicht sanktioniert. Der Gegner und der zuständige Spielleiter müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Spieltermin benachrichtigt werden.
Darüber hinaus wird das unvollständige Antreten von Mannschaften nicht sanktioniert, solange Gegner und zuständiger Spielleiter spätestens 24 Stunden vorher benachrichtigt werden.
Was ist mit den Doppeln? Wie sollen Auswärtsfahrten mit dem Auto aussehen? Was ist mir der Duschsituation?
Diese Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit des HTV und lassen sich daher nicht durch dessen Gremien beantworten. Es bleibt abzuwarten, welche Lockerungen die Gesetzgeber in den kommenden Wochen bis zu einem möglichen Start am 15. Juni noch beschließen werden.
Um was hat sich der Corona-Beauftragte des Vereins zu kümmern? Muss dieser ständig anwesend sein?
Der Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer/ Vereinsmanager wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte sollte darauf achten und überprüfen, dass z. B.
- am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln [keine Hände schütteln, direktes Verlassen des Geländes], Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
- auf den Toiletten die Waschregeln hängen
- die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
- sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
- und als Ansprechpartner hierzu fungieren.
Ein Corona-Beauftragter muss nicht ständig auf der Anlage sein. Dieser Beauftragte sollte, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
Was ist mit meiner LK? Kann ich diese festschreiben lassen, wenn ich keine Medenrunde spiele?
Es gelten weiterhin die Durchführungsbestimmungen zur LK-Ordnung des DTB. Demnach ist eine Festschreibung möglich, sofern nicht mehr als zwei LK-relevante Einzel im Berechnungszeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 bestritten werden. | LK-Festschreibungsantrag
05.05.2020
Quelle: HTV